E-Waste-Recycling

Die Bewältigung der riesigen Mengen von giftigem Elektroschrott gehört zu den grossen Herausforderungen unserer Zeit. Pro Person fallen in der Schweiz jährlich ca. 22 kg elektronischer Abfall an: Das waren 2016 rund 184’000 Tonnen, Tendenz in der Stückzahl steigend, auch wegen der Mobilgeräte. Als e-Waste-Verursachende rangieren die Schweizer_innen weltweit auf dem achten Platz.

Trotz vielversprechender technischer Lösungsansätze wird der grösste Teil des Elektronikschrotts weltweit derzeit nicht recycelt. Nur allzu oft wird versucht, das Problem durch Verlagerung in Länder mit niedrigen Umweltstandards zu „lösen“. Doch die Elektroschrott-Produktion beginnt effektiv bereits beim Rohstoffabbau und der Herstellung der Geräte.

Seit der Begriffsdefinition von Green Criminology durch Michael J. Lynch hat die Diskussion an Schärfe gewonnen: Aktivist_innen bezeichnen diejenigen, die die Erde durch die Produktion und Deponierung gefährlicher Geräte und Materialien verschmutzen und somit anderen die Lebensgrundlage entziehen, als kriminell. Ihre Verbrechen sollten verfolgt werden, und auch die Hersteller_innen müssten zur Verantwortung gezogen werden.

Quellen: Führung Immark Regensdorf 11.5.15; Swico Fachbericht 2017; Global e-Waste Monitor 2017; Nancy Frank, Michael J. Lynch. Corporate Crime, Corporate Violence. Harrow & Heston 1992.

Basler Übereinkommen

Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung trat 1989 in Kraft. Es ist ein Umweltabkommen, das den Export gefährlicher Abfälle reguliert.
Nach dem Basler Übereinkommen dürfen Abfälle wie e-Waste nur dann aus Ländern des «Globalen Nordens» in Länder des «Globalen Südens» verbracht werden und umgekehrt, wenn diese Parteistaaten des Abkommens sind. Damit gelten die Regeln des Übereinkommens, das heisst, es muss dort «Stand der Technik»- Recycling-Anlagen geben. Für die Verbringung der Abfälle ist die Zustimmung des importierenden und des exportierenden Landes sowie aller Transitländer notwendig. Diese Einwilligung und Abwicklung geschieht mit einem Notifizierungsverfahren.
Kurz gesagt, das Basler Übereinkommen verbietet den Export von e-Waste in Länder des «Globalen Südens». Die Schweiz hat das Abkommen 1990 unterzeichnet. Gegen 170 Staaten sind Mitglieder, auch China.
Die USA, die gemäss Wikipedia 80 % ihres gefährlichen Abfalls ins Ausland abschieben, haben es nie ratifiziert; somit gelten für sie diese Regelungen nicht.

Quelle: Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung; Telefongespräch mit Rolf Widmer, EMPA St. Gallen (6.3.2017).

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